16.6.2021 | Fachinformation

Post-COVID-19-Syndrom ab 1. Juli besonderer Verordnungsbedarf

Das Post-COVID-19-Syndrom wird bei der Heilmittelversorgung bundesweit als besonderer Verordnungsbedarf anerkannt. Verordnen Ärzte ab 1. Juli Physio- oder Ergotherapie aufgrund von Langzeitfolgen einer Corona-Infektion, so wird bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung ihr Budget nicht mit den Verordnungskosten belastet.

Die KBV informiert, dass die Diagnoseliste für den besonderen Verordnungsbedarf zum 1. Juli ergänzt wird. Grund ist der erwartete hohe Versorgungsbedarf an bestimmten Maßnahmen der Physio- und Ergotherapie im Zusammenhang mit einem Post-/Long-COVID-Syndrom. Hierauf hatte insbesondere auch die Deutsche Gesellschaft für Physikalische und Rehabilitative Medizin hingewiesen. KBV und GKV-Spitzenverband haben sich darauf verständigt, die Indikation „U09.9 Post-COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet“ in die Diagnoseliste der besonderen Verordnungsbedarfe aufzunehmen.

Ausführliche Informationen
KBV Praxisnachrichten
Heilmittel-Richtlinie des G-BA

Hier kommen Sie direkt zu Ihrem Landesverband

Bundesweite Terminübersicht

13.12.2025 11:00 - 14:00 Uhr
27568 Bremerhaven
Kommunikation in schwierigen Situationen
Termin anzeigen
13.12.2025 13:00 - 16:30 Uhr
12627 Berlin
Weihnachtsstammtisch
Termin anzeigen
06.03. - 07.03.2026
04356 Leipzig
Zahntechnik plus 2026
Termin anzeigen