9.2.2021 | Fachinformation

KBV: Priorisierung für Corona-Impfung angepasst - Mehr Personen mit Vorerkrankungen jetzt in Gruppe 2

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat auf ihrer Seite die Informationen zur neugefassten Coronavirus-Impfverordnung zusammengefasst.

Vor dem Hintergrund der Zulassung des AstraZeneca-Impfstoffes und der Altersbegrenzung für den Einsatz dieses Impfstoffes in Deutschland ist die Coronavirus-Impfverordnung neugefasst worden. Da es nicht genügend Studiendaten gibt, die auch eine Wirksamkeit bei älteren Menschen belegen, sollen nach der COVID-19-Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) mit dem Vektorviren-Impfstoff hierzulande vorrangig Menschen zwischen 18 und 65 Jahren geimpft werden.

Nach der angepassten Impfverordnung werden weiterhin die Personen vorrangig gegen SARS-CoV-2 geimpft, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer COVID-Infektion besteht.

Allerdings wurden in die Gruppen zwei „hohe Priorität“ und drei „erhöhte Priorität“ weitere Krankheitsbilder aufgenommen beziehungsweise die bereits vorhandenen differenziert.

Weitere Infos auf der Seite der KBV.

Hier kommen Sie direkt zu Ihrem Landesverband

Bundesweite Terminübersicht

13.12.2025 11:00 - 14:00 Uhr
27568 Bremerhaven
Kommunikation in schwierigen Situationen
Termin anzeigen
13.12.2025 13:00 - 16:30 Uhr
12627 Berlin
Weihnachtsstammtisch
Termin anzeigen
06.03. - 07.03.2026
04356 Leipzig
Zahntechnik plus 2026
Termin anzeigen