9.7.2019 | Fachinformation

Patienten haben Anspruch auf eine zweite Meinung – Neue Praxisinformation

Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten haben einen Rechtsanspruch, vor bestimmten planbaren Operationen eine zweite ärztliche Meinung einzuholen. Sie können sich dabei über die Notwendigkeit der Durchführung des Eingriffs oder alternative Behandlungsmöglichkeiten beraten lassen.

Das Verfahren ist Anfang 2019 gestartet und gilt für die Gebärmutterentfernung und die Mandeloperation. Weitere Indikationen werden folgen.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) informiert in einer neuen Praxisinformation, wie das Zweitmeinungsverfahren in der Praxis abläuft und wie die entsprechenden Tätigkeiten vergütet werden.

Weitere Infos auf der Seite der KBV

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