9.7.2019 | Fachinformation

Patienten haben Anspruch auf eine zweite Meinung – Neue Praxisinformation

Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten haben einen Rechtsanspruch, vor bestimmten planbaren Operationen eine zweite ärztliche Meinung einzuholen. Sie können sich dabei über die Notwendigkeit der Durchführung des Eingriffs oder alternative Behandlungsmöglichkeiten beraten lassen.

Das Verfahren ist Anfang 2019 gestartet und gilt für die Gebärmutterentfernung und die Mandeloperation. Weitere Indikationen werden folgen.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) informiert in einer neuen Praxisinformation, wie das Zweitmeinungsverfahren in der Praxis abläuft und wie die entsprechenden Tätigkeiten vergütet werden.

Weitere Infos auf der Seite der KBV

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20.05.2026 19:00 - 21:00 Uhr
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Die kluge MFA beugt vor – Aktuelles und Basics zum Thema Impfen
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23.05.2026 11:00 - 16:00 Uhr
67346 Speyer
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23.05.2026 11:00 - 15:30 Uhr
21680 Stade
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27.05.2026 15:00 - 18:00 Uhr
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27.05.2026 16:00 - 19:00 Uhr
41061 Mönchengladbach
„Zeit für mich“ Ankommen, Innehalten, Durchatmen und Auftanken – Achtsamkeit, Entspannung und neue Kraft für Praxis und Alltag
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29.05.2026 16:00 - 19:00 Uhr
53111 Bonn
„Zeit für mich“ Ankommen, Innehalten, Durchatmen und Auftanken – Achtsamkeit, Entspannung und neue Kraft für Praxis und Alltag
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29.05.2026 19:00 Uhr
46499 Hamminkeln
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03.06.2026 19:00 Uhr
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Stammtisch der Bezirksstelle Bochum
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