4.6.2019 | Fachinformation

Sonografie in der Schwangerschaft

Die neue Strahlenschutzverordnung ist zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Darin geht es unter anderem um den Einsatz des Ultraschalls in der Schwangerschaft. Ab Ende 2020 ist er zu kommerziellen Zwecken, wie zur Durchführung des sogenannten "Baby-TVs" untersagt.

Experten der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin e. V. (DEGUM) betonen, dass sonografische Untersuchungen in der Schwangerschaft nur in medizinischen Kontexten angewendet werden sollten.

Die DEGUM hat auf einer Pressekonferenz am 24. April 2019 in Berlin berichtet, welche Diagnostik empfehlenswert ist, und wo die Unterschiede zwischen dem „Baby-Watching“, feindiagnostischen Untersuchungen und dem Ultraschall nach Mutterschaftsrichtlinien liegen.

Weitere Infos auf der Seite der DEGUM

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