2.4.2019 | Fachinformation

Physiotherapeutische Komplexbehandlung in der Palliativmedizin

Um die Versorgung von Menschen in der letzten Lebensphase zu verbessern, können Ärzte Privatpatienten nun auch eine speziell auf sie zugeschnittene Physiotherapie verordnen. Die neue Leistungsposition „Physiotherapeutische Komplexbehandlung in der Palliativversorgung“ ist sowohl in der Bundesbeihilfeverordnung – BBhV als auch in den Beihilfevorschriften aller Länder außer derzeit noch dem Saarland verankert.

Die Verordnung ermöglicht es den Therapeuten, tagesaktuell zu entscheiden, welche Therapie dem Patienten am meisten nützt. Die Leistungsposition umfasst zum Beispiel eine Atemtherapie, die Anwendung entstauender Techniken und Massagen. „Dabei können auch verschiedene Heilmittel innerhalb einer Therapieeinheit kombiniert werden – die Bedürfnisse des Patienten in der letzten Lebensphase stehen im Mittelpunkt“, erläutert Ute Repschläger, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes selbstständiger Physiotherapeuten (IFK). Die Verordnung umfasst 60 Therapieminuten pro Einheit.

Neben den therapeutischen Techniken inkludiert die Leistungsposition auch interdisziplinäre Absprachen sowie die Anleitung und Beratung der Bezugspersonen. Dadurch ist eine ganzheitliche Betreuung möglich.

Alle wichtigen Details zur „Physiotherapeutischen Komplexbehandlung in der Palliativmedizin“ hat der IFK in dieser Kurzinformation zusammengefasst.

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