27.10.2017 | Fachinformation

Langfristiger Heilmittelbedarf für Ernährungstherapie bei zwei Indikationen anerkannt

Für Patientinnen und Patienten mit seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen oder Mukoviszidose wird künftig ein langfristiger Heilmittelbedarf für Ernährungstherapie anerkannt. Mit Beschluss vom 21. September 2017 nahm der G-BA die beiden Krankheiten in die Diagnoseliste in Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie auf. Bei den dort aufgeführten Diagnosen wird vom Vorliegen eines langfristigen Heilmittelbedarfs im Sinne des § 32 Abs. 1a SGB V ausgegangen. Eine Antragstellung der Patientinnen und Patienten bei ihrer Krankenkasse und ein Genehmigungsverfahren entfällt daher.

Die betreffenden Stoffwechselerkrankungen sind seltene, genetisch bedingte Krankheiten, bei denen Veränderungen an Enzym-, Transporter- oder Strukturproteinen vorliegen. Unbehandelt führen die Krankheiten zu Organschäden und nehmen einen progredienten, oftmals lebensbedrohlichen Verlauf. Es besteht ein langfristiger Heilmittelbedarf, da Ernährungstherapie ein Leben lang phasenweise und situationsgerecht erforderlich ist.

Der Beschluss liegt dem BMG zur Prüfung vor und tritt nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

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