30.6.2017 | Fachinformation

Auch Fachärzte können ab Juli Hausbesuche delegieren

Hausbesuche von in Facharztpraxen tätigen nichtärztlichen Praxisassistenten sind ab 1. Juli abrechenbar. Darauf verweist die Kassenärztliche Bundesvereinigung in ihren Praxisnachrichten.

Bislang wurden ausschließlich deren Visiten in Alten- und Pflegeheimen vergütet. Einen entsprechenden Beschluss hat der Bewertungsausschuss gefasst.

Der Ausbau der Kooperation mit nichtärztlichen Gesundheitsberufen sei ein wichtiges Anliegen der KBV und ein Weg, um die wachsende Zahl ambulanter Behandlungen auch künftig in hoher Qualität bewältigen zu können. Wichtig sei, dass der Arzt die Behandlung koordiniere, damit keine Schnittstellenprobleme entstünden, erklärt KBV-Chef Dr. Andreas Gassen.

Zwei neue Zuschläge
Zur Abrechnung der Hausbesuche werden in das EBM-Kapitel 38 (Delegierbare Leistungen) zwei neue Gebührenordnungspositionen (GOP) 38202 und 38207 aufgenommen. Sie werden als Zuschläge zu den GOP für ärztlich angeordnete Hilfeleistungen von Praxismitarbeitern (Wegepauschalen GOP 38100 und 38105) gezahlt – extrabudgetär und damit ohne Mengenbegrenzung.

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