13.5.2025 | Fachinformation

Überweisungen sind quartalsübergreifend gültig

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat wichtige Infos zur Gültigkeit von Überweisungen in einer aktuellen PraxisInfo veröffentlicht:

"Patienten, die auf Überweisung bei einem Haus- oder Facharzt in Behandlung sind, benötigen nicht für jedes Quartal einen neuen Schein - Überweisungen sind quartalsübergreifend gültig."

Die KBV fasst zusammen:
  • Keine neue Überweisung im Folgequartal: Ein Arzt stellt eine Überweisung zu einem Haus- oder Facharzt aus. Beginnt dieser die Behandlung in dem Quartal nach Ausstellung des Überweisungsscheins, benötigt der Patient keine neue Überweisung.
  • Auch nach Behandlungsbeginn gültig: Beginnt die Behandlung zwar in dem Quartal, in dem der Überweisungsschein ausgestellt wurde, wird aber erst im Folgequartal abgeschlossen, gilt der Schein weiterhin. Eine neue Überweisung wird nicht benötigt. Dies trifft auch dann zu, sollte die Behandlung bis ins übernächste Quartal oder länger andauern. Denn die Überweisung ist, soweit vom Behandlungsauftrag gedeckt, für die gesamte Behandlungsdauer gültig.
Mit der PraxisInfo reagiert die KBV auf Meldungen, nach denen es in Arztpraxen unterschiedliche Auffassungen zur Gültigkeit von Überweisungsscheinen gäbe. Die Regelungen zum richtigen Umgang mit Überweisungen finden sich im Bundesmantelvertrag-Ärzte (Paragraf 24) sowie in den Erläuterungen zur Vordruckvereinbarung als Anlage 2 zum Bundesmantelvertrag, schreibt die KBV weiter.

Zur KBV-PraxisInfo "Überweisungen" mit Hinweisen zur Gültigkeit und Beispielen aus der Praxis.

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