26.4.2022 | aktuelle Meldung
In Notfällen kann die Behandlung auch ohne Behandlungsschein erfolgen. Notwendig ist hierfür ein gemeldeter Aufenthaltsort oder die Unterbringung in einer örtlichen Einrichtung.
Weitere Informationen auf www.kbv.de
Medizinische Versorgung geflüchteter Menschen aus der Ukraine
Die medizinische Versorgung von Geflüchteten aus der Ukraine erfolgt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Dazu stellen die zuständigen Ämter der Kommunen Behandlungsscheine aus, mit denen die Menschen einen Arzt aufsuchen können.In Notfällen kann die Behandlung auch ohne Behandlungsschein erfolgen. Notwendig ist hierfür ein gemeldeter Aufenthaltsort oder die Unterbringung in einer örtlichen Einrichtung.
Weitere Informationen auf www.kbv.de