Thema 7: Arbeitsschutz

Mit welchen Maßnahmen stellen Sie sicher, dass der Arbeitsschutz in der Arzt-, Zahnarzt- oder Tierarztpraxis bzw. im zahntechnischen Labor verbessert wird und wie werden Sie die Einhaltung der geltenden Regelungen in diesen Kleinbetrieben prüfen?

Antwort: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Wir GRÜNE sind für hohe Arbeitsschutzstandards. Für die Kontrollen zur Einhaltung der Vorgaben sind die Länder zuständig. Zum Teil mit sehr unterschiedlichen Zuständigkeiten wie den Gewerbeaufsichten, Ämtern für Arbeitsschutz etc. Aus unserer Sicht müssen sich die Beschäftigten darauf verlassen können, dass die Einhaltung der Vorgaben zu ihrem Schutz auch regelmäßig überprüft wird. Das müssen die Länder sicherstellen.

Antwort: DIE LINKE

Während die Arbeitsschutzgesetzgebung in Deutschland recht weitgehend ist, hapert es massiv bei der Umsetzung in den Betrieben. Den Arbeitgebern wird weitgehend überlassen, inwiefern Arbeitsschutz stattfindet.

DIE LINKE fordert insbesondere, dass eine regelmäßige Arbeitsschutzerklärung gegenüber den Aufsichtsbehörden für Arbeitgeber verpflichtend wird. Sie soll insbesondere Informationen aus der Gefährdungsbeurteilung beinhalten und digital erfolgen - wie bei der Steuererklärung. Dadurch kann sie automatisch geprüft werden, der bürokratische Aufwand wird minimiert.

Des Weiteren muss die betriebliche Mitbestimmung ausgeweitet werden, denn sie ist der beste Arbeitsschutz. Auch brauchen wir häufigere und bessere Arbeitsschutzkontrollen und dafür deutlich mehr Personal und eine bessere Zusammenarbeit der Arbeitsschutzakteure. Zudem brauchen wir wirksame und abschreckende Strafen bei Verstößen gegen den Arbeitsschutz.

Antwort: CDU/CSU

Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist nicht nur ein hohes persönliches Gut, er ist auch eine Grundvoraussetzung für Beschäftigungsfähigkeit. Gestaltungsspielräume bei der Arbeit fördern die Zufriedenheit und Motivation der Beschäftigten und haben Einfluss auf Fehlzeiten oder gar Frühverrentung.

Vor diesem Hintergrund zielt das Arbeitssicherheitsgesetz darauf ab, Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sachkundig zu beraten. So sollen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sachverständig angewandt und vorhandene Mittel im Interesse des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung optimal eingesetzt werden.

Darüber hinaus ergeben sich hieraus die gesetzlichen Aufgaben für Arbeitsmediziner und Betriebsärzte. An der Zielsetzung des Gesetzes, durch einen effizienteren Arbeitsschutz negative gesundheitliche Folgen zu vermeiden, halten CDU und CSU fest und werden sich für wirksame Arbeitsschutzkontrollen einsetzen.

Antwort: FDP

Der Arbeits- und Gesundheitsschutz hat für uns eine große Bedeutung. Wir setzen uns dafür ein, hier einen Interessenausgleich zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu schaffen. Schließlich sorgen ein hoher Arbeits- und Gesundheitsschutz für eine große Mitarbeiterzufriedenheit und gleichzeitig für reibungsfreie Betriebsabläufe. Regelungen des Arbeitsschutzes müssen zum Wohle der Arbeitnehmer, aber auch zum Wohle der Arbeitgeber kontrolliert und durchgesetzt werden.

Antwort: SPD

Arbeit prägt unser Leben – aber sie darf nicht die Gesundheit kosten. Alle müssen sich auf den Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz und die Eindämmung von Risiken verlassen können ─ unabhängig von Region und Branche. Arbeitsschutz ist allerdings nur wirksam, wenn auch kontrolliert wird, ob sich alle an die Arbeitsschutzregeln halten.

Die staatliche Arbeitsschutzaufsicht der Länder soll die Einhaltung des Arbeitsschutzes durch Betriebsbesichtigungen sicherstellen – allerdings geschieht dies aktuell nach Anzahl und Prüfgründlichkeit sehr unterschiedlich.

Wir haben uns für bundesweit einheitliche Maßstäbe für die Prüfungen eingesetzt: Die Anzahl der zu besichtigenden Betriebe muss schrittweise deutlich erhöht werden, sie muss Jahr für Jahr gesteigert werden. In Betrieben mit besonderem Gefährdungspotenzial müssen Kontrollschwerpunkte gesetzt werden. Sind die vorgegebenen Prüfquoten flächendeckend erreicht, soll unmittelbar geprüft werden, ob die Mindestquote für Kontrollbesichtigungen in den Betrieben noch weiter angehoben und wie die staatliche Arbeitsschutzaufsicht noch weiter verbessert werden kann.

Bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ist eine Bundesfachstelle „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ eingerichtet worden, die sich um eine verbesserte Datenlage und mehr Transparenz in Sachen Arbeitsschutzkontrollen kümmert. Und auch die Beschäftigten können sich darauf verlassen, dass Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit keine Glückssache sind.

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