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6.7.2015 | Fachinformation
Praxisassistenten können bei Hausbesuchen Langzeit-EKG abnehmen
Die
KBV informiert in ihren
Praxisnachrichten darüber, dass Nichtärztliche Praxisassistent(inn)en bei ihren Hausbesuchen auch ein Langzeit-EKG abnehmen können. Die Leistung darf seit 1. Juli neben dem Hausbesuch abgerechnet werden. Der EBM wurde angepasst.
Ärzte rechnen die Aufzeichnung eines Langzeit-EKG von mindestens 18 Stunden mit der Gebührenordnungsposition (GOP) 03322 ab. Für Hausbesuche ihrer nichtärztlichen Praxisassistenten sind die GOP 03062 und 03063 vorgesehen. Neben diesen Hausbesuchen war das Langzeit-EKG bisher nicht berechnungsfähig.
Hausarzt-EBM angepasst
Der Bewertungsausschuss hat das geändert. Er ergänzte die Nr. 6 der Präambel 3.2.1.2 um die GOP 03322 für die Aufzeichnung des Langzeit-EKG. Die Präambel gibt vor, welche Leistungen neben den Hausbesuchen berechnungsfähig sind.
Damit kann die GOP 03322 jetzt neben den Hausbesuchen berechnet werden. Voraussetzung ist, dass die/der Mitarbeiter/in während des Hausbesuchs das Langzeit-EKG-Gerät mit der beendeten Aufzeichnung wieder abnimmt.
Noch nicht im PVS hinterlegt
Da die Änderung im EBM erst im Juni beschlossen wurde, ist sie ab Juli noch nicht in den Praxisverwaltungssystemen (PVS) hinterlegt. Trotzdem können Ärzte die genannten Positionen nebeneinander abrechnen. Dass dies möglich sein muss, hat die KBV den PVS-Herstellern vorgegeben. Demnach muss die Praxissoftware Vertragsärzten gestatten, sich über Regeln und Ausschlüsse, die das PVS bei EBM-Ziffern vorgibt, hinwegzusetzen.