Berufsgeschichte

Der Beruf der Zahnmedizinischen Fachangestellten gehört zu den klassischen, überwiegend von Frauen ausgeübten Assistenzberufen im Gesundheitswesen und kann auf eine lange Tradition zurückblicken. In den letzten Jahren haben sich auch einige junge Männer entschieden, diesen Beruf zu erlernen.
  • 1756
    Philipp Pfaff wurde gemäß dem Preußischen Medizinal Edict von 1713 als erster „staatlich anerkannter“ Zahnarzt bestellt. 1756 ernannte ihn König Friedrich der Große zum Hofzahnarzt. In seiner Barbierstube assisierte ihm seine Frau Dorothea Sophia Pfaff, welche nach dem Tod von Philipp Pfaff kostenlos Arme und Waisen behandelte.
  • 1850
    Ab dieser Zeit halfen bei der Zahnbehandlung die „barmherzigen Töchter“ aus höheren Familien.
  • 1913
    Als erste Berufsbezeichnung bürgerte sich das „Empfangsfräulein des Zahnarztes“ ein.
  • 1940
    Der Anlernberuf „Sprechstundenhelferin beim Zahnarzt oder Dentisten“ wurde durch den Reichsarbeitsminister staatlich.
  • 1952
    In der BRD wurde der Anlernberuf als zweijähriger Lehrberuf „Zahnärztliche Helferin“ und das dazugehörige Berufsbild geschaffen und staatlich anerkannt. Unter der gleichen Berufsbezeichnung und zu ähnlichen Bedingungen wurde die Lehre in der DDR durchgeführt.
  • 1954
    Inkrafttreten eines umfangreichen Berufsbildungsplans. In den einzelnen Bundesländern der BRD gab es unterschiedliche Lehrzeiten von zwei oder drei Jahren.
  • 1969
    Durch Inkrafttreten des Berufsbildungsgesetzes wird die Ausbildung zur „Zahnärztlichen Helferin“ in der BRD in das „Duale System“ überführt.
  • 1974
    In der DDR wurde aus der Lehre zur „Zahnärztliche Helferin“ eine dreijährige medizinische Fachschulausbildung, die ab 1977 zu dem Abschluss „Stomatologische Schwester“ führte.
  • 1975
    Inkrafttreten der Anordnung über die medizinische Fachschulanerkennung in der DDR.
  • 1989
    Tritt die Ausbildungsverordnung zum Zahnarzthelfer/zur Zahnarzthelferin in Kraft. Die Ausbildungszeit wird bundeseinheitlich auf drei Jahre festgeschrieben.
  • 1991
    Seit diesem Jahr wurden auch in den neuen Bundesländern Zahnarzthelferinnen und Zahnarzthelfer nach der Ausbildungsordnung von 1989 ausgebildet.
  • 2001
    Die Verordnung zur Berufsausbildung der Zahnarzthelfer und der Zahnarzthelferinnen von 1989 wird neu geordnet und ist zum 01. August 2001 in Kraft getreten. Es kommt zu einer neuen Berufsbezeichnung: „Zahnmedizinischer Fachangestellter/Zahnmedizinische Fachangestellte“
  • 2021
    Die Verordnung zur Berufsausbildung Zahnmedizinischer Fachangestellter/Zahnmedizinische Fachangestellte wird neu geordnet.
  • 2022
    Die "neue Verordnung über die Berufsausbildung zur bzw. zum Zahnmedizinischen Fachangestellten" tritt am 01.08.2022 in Kraft.

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