Inhalt
Bundeshauptversammlung (BHV)
Die Bundeshauptversammlung ist das höchste Organ des Verbandes. Hier werden die Weichen der Verbandspolitik für die Zukunft gestellt. Sowohl Änderungen der Satzung als auch Fragen zur Beitragsordnung können nur in der Bundeshauptversammlung gefasst werden. Die Vorstandswahlen alle 4 Jahre gehören ebenfalls zu den Aufgaben dieses Organs.
Die Bundeshauptversammlung hat laut § 7 (2) 13 folgende Aufgaben:
- Erstellung eines Ergebnisprotokolls
- Genehmigung des Protokolls der letzten Bundeshauptversammlung
- Beschlussfassung über grundsätzliche Angelegenheiten des Verbandes und der Berufspolitik
- Verabschiedung der Satzung und Satzungsänderung
- Erlass von Ordnungen
- Entgegennahme von Rechenschaftsberichten
- Entgegennahme des Kassenberichtes
- Bewilligung und Verabschiedung der Haushaltspläne, sowie Entgegennahme der Jahresabschlüsse
- Entgegennahme des Berichtes der Kassenprüferinnen
- Entlastung des erweiterten Bundesvorstandes
- Wahlen
a) des geschäftsführenden Vorstandes
b) der Präsidentin und deren beiden Stellvertreterinnen
c) der Referatsleiterinnen und deren Stellvertreterinnen auf Bundesebene
d) Wahl der drei Kassenprüferinnen und zwei Stellvertreterinnen
e) Wahl der drei Mitglieder des Finanzausschusses und zweier Stellvertreterinnen
- Festsetzung des Mitgliedsbeitrages
- Beschlussfassung über Anträge
- Abberufung von Vorstandsmitgliedern
Die Bundeshauptversammlung besteht aus den Delegierten der einzelnen Landesverbände und dem Bundesvorstand sowie den 1. Vorsitzenden der Landesverbände. Die Delegierten der Bundeshauptversammlung werden auf den vorher stattfindenden Landeshauptversammlungen der Landesverbände gewählt. Es gilt dabei folgender Delegiertenschlüssel: jeder Landesverband stellt eine Delegierte für je angefangene 300 Mitglieder.
Schaubild politische Struktur des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V.