19.11.2014 | aktuelle Meldung

Neue Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes zur Leistungsbeurteilung im Zeugnis

Bei den Formulierungen der Leistungsbeurteilung in einem qualifizieren Arbeitszeugnis sowie bei der Beweislastregelung bleibt nach dem neuen Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 18.11.2014, Aktenzeichen 9 AZR 584/13, alles beim Alten.

Eine Zahnmedizinische Fachangestellte begehrte in diesem Verfahren die Anhebung der Leistungsbewertung in ihrem Arbeitszeugnis. Das Bundesarbeitsgericht bestätigte in der oben genannten Entscheidung, dass es sich bei der Formulierung "stets zur vollen Zufriedenheit" um eine gute Beurteilung handelt. Möchte der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin eine Benotung mit dieser Formulierung im Zeugnis haben, so muss er/sie im Klageverfahren darlegen, dass er/sie den Anforderungen des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin entsprechend gut gerecht geworden ist.

Näheres zu dem Inhalt und zur Beurteilung eines Zeugnisses erfahren Mitglieder des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. -> im internen Mitgliederbereich.

Hier kommen Sie direkt zu Ihrem Landesverband

Bundesweite Terminübersicht

20.04.2024 10:00 - 12:00 Uhr
18119 Rostock-Warnemünde
Digitale Helfer im Praxisalltag
Termin anzeigen
24.04.2024 10:00 - 16:30 Uhr
60311 Frankfurt am Main oder Online
Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung - Hybride Veranstaltung
Termin anzeigen
24.04.2024 18:00 - 19:30 Uhr
Online
Die chronische Nierenerkrankung bei Patient*innen mit Diabetes Typ 2
Termin anzeigen
24.04.2024 19:00 - 22:00 Uhr
92224 Amberg
Moderne Wundversorgung & Reiseimpfung
Termin anzeigen
27.04. - 05.05.2024
Borkum
78. Fort- und Weiterbildungswoche auf Borkum - TERMIN WURDE ABGESAGT!
Termin anzeigen
27.04.2024 10:00 - 14:30 Uhr
21680 Stade
MFA-Workshop zur Vorbereitung auf die Praktische Prüfung
Termin anzeigen
03.05. - 04.05.2024
04356 Leipzig
Zahntechnik plus 2024
Termin anzeigen
12.06.2024 15:00 - 17:00 Uhr
81247 München
Welcher Verband für welche Wunde? - Modernes Wundmanagement
Termin anzeigen