Verhandlungsergebnis

Einigen sich die Tarifparteien, wird das Ergebnis gemeinsam schriftlich festgelegt. In der Regel wird eine Einspruchs- bzw. Erklärungsfrist vereinbart, innerhalb der beide Seiten den Vertrag annehmen oder ablehnen können. Auf der Basis des Verhandlungsergebnisses wird dann der Tarifvertrag formuliert und von den VerhandlungsführerInnen unterschrieben. Nach Ende der Einspruchsfrist wird der Tarifvertrag zum Eintrag in das Tarifregister an die zuständige Stelle weitergeleitet.

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