Inhalt
Verhandlungsergebnis
Einigen sich die Tarifparteien, wird das Ergebnis gemeinsam schriftlich festgelegt. In der Regel wird eine
Einspruchs- bzw. Erklärungsfrist vereinbart, innerhalb der beide Seiten den Vertrag annehmen oder ablehnen können. Auf der Basis des Verhandlungsergebnisses wird dann der Tarifvertrag formuliert und von den VerhandlungsführerInnen unterschrieben. Nach Ende der Einspruchsfrist wird der Tarifvertrag zum Eintrag in das
Tarifregister an die zuständige Stelle weitergeleitet.
zurück zur Übersichtzurück zum ersten Stichwort