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Tariffähigkeit
Von Tariffähigkeit spricht man, wenn jemand dazu in der Lage ist, wirksam Tarifverträge abzuschließen. Tariffähig sind grundsätzlich Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und einzelne Arbeitgeber (§ 2 TVG). Für die Tariffähigkeit müssen die Koalitionsvoraussetzungen erfüllt sein.
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