Tariffähigkeit

Von Tariffähigkeit spricht man, wenn jemand dazu in der Lage ist, wirksam Tarifverträge abzuschließen. Tariffähig sind grundsätzlich Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und einzelne Arbeitgeber (§ 2 TVG). Für die Tariffähigkeit müssen die Koalitionsvoraussetzungen erfüllt sein.

zurück zur Übersicht
weiter zum nächsten Stichwort

Interner Bereich

Interner Bereich

für Mitglieder, Aktive und Berufsschullehrer.Zum Login Zur Registrierung

Forum

Willkommen im Forum des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V.! Mit diesem Forum stellen wir Ihnen ...Mehr lesen

Info-Center

Info-Center (02 31) 55 69 59 0
Mo-Do 08.00 - 17.00 Uhr
Fr. 08.00 - 14.00 Uhr
Kontakt