Tarifbindung

Tarifbindung gilt für die Mitglieder des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. immer dann, wenn der Arbeitgeber Mitglied in der AAA, AAZ oder des bpt (je nach Beruf) ist.
Tarifbindung kann aber auch über den Einzelarbeitsvertrag hergestellt werden.

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Interner Bereich

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für Mitglieder, Aktive und Berufsschullehrer.Zum Login Zur Registrierung

"praxisnah" - das Verbandsorgan

"praxisnah" ist das Verbandsorgan des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. Es erscheint sechsmal ...Mehr lesen

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