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Tarifautonomie
Die Tarifautonomie ist das Recht der Tarifparteien, Tarifverträge frei von staatlichen Eingriffen abzuschließen. Tarifautonomie wird in Deutschland durch das Grundgesetz gewährleistet: Artikel 9 Absatz 3 GG garantiert die
Koalitionsfreiheit, d.h. die Freiheit, eine Vereinigung zur Wahrung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu gründen, ihr beizutreten oder fernzubleiben oder sie zu verlassen.
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