Tarifautonomie

Die Tarifautonomie ist das Recht der Tarifparteien, Tarifverträge frei von staatlichen Eingriffen abzuschließen. Tarifautonomie wird in Deutschland durch das Grundgesetz gewährleistet: Artikel 9 Absatz 3 GG garantiert die Koalitionsfreiheit, d.h. die Freiheit, eine Vereinigung zur Wahrung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu gründen, ihr beizutreten oder fernzubleiben oder sie zu verlassen.

zurück zur Übersicht
weiter zum nächsten Stichwort

Interner Bereich

Interner Bereich

für Mitglieder, Aktive und Berufsschullehrer.Zum Login Zur Registrierung
Newsletter Service

Newsletter Service

Monatlich den Newsletter mit den Neuigkeiten des Verbandes per E-Mail bekommen!Hier anmelden

Info-Center

Info-Center (02 31) 55 69 59 0
Mo-Do 08.00 - 17.00 Uhr
Fr. 08.00 - 14.00 Uhr
Kontakt