Inhalt
Arbeitszeit
Das ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Pausenzeiten. Die Länge der Arbeitszeit wird entweder tarif- oder arbeitsvertraglich festgelegt. Die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten sind im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Derzeit gelten folgende tarifliche Arbeitszeiten:
- für Medizinische Fachangestellte: 38,5 Stunden pro Woche
- für Zahnmedizinische Fachangestellte: 39 Stunden pro Woche
- für Tiermedizinische Fachangestellte: 40 Stunden pro Woche.
zurück zur Übersichtweiter zum nächsten Stichwort