Allgemeinverbindlichkeitserklärung

In Bezug auf unsere Tarifverträge ist dann eine Allgemeinverbindlichkeit gegeben, wenn der/die Arbeitgeber/in Mitglied in einem Arbeitgeberverband ist und der/die Arbeitnehmer/in in unserem Verband Mitglied ist.

Tarifverträge können aber auch vom Bundesarbeitsministerium im Einvernehmen mit dem paritätisch besetzten Tarifausschuss auf Antrag einer Tarifpartei für allgemeinverbindlich erklärt werden. Dann hat der Tarifvertrag auch Gültigkeit für alle nicht tarifgebundenen Arbeitgeber/innen und Beschäftigen des tariflichen Geltungsbereiches. Allerdings, bedeutet es auch, dass die tarifgebundenen Arbeitgeber/innen nicht weniger als 50 Prozent der unter den Geltungsbereich fallenden Arbeitnehmer/innen beschäftigen und zudem ein öffentliches Interesse an einer Allgemeinverbindlichkeit besteht. Die Verbindlichkeit endet mit Ablauf des Tarifvertrages.

zurück zur Übersicht
weiter zum nächsten Stichwort

Interner Bereich

Interner Bereich

für Mitglieder, Aktive und Berufsschullehrer.Zum Login Zur Registrierung

"praxisnah" - das Verbandsorgan

"praxisnah" ist das Verbandsorgan des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. Es erscheint sechsmal ...Mehr lesen

Info-Center

Info-Center (02 31) 55 69 59 0
Mo-Do 08.00 - 17.00 Uhr
Fr. 08.00 - 14.00 Uhr
Kontakt