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Tarife-ABC
Ziel einer Tarifverhandlung ist es in der Regel, einen neuen Tarifabschluss auszuhandeln. Im Allgemeinen wird zum Ende der Laufzeit der jeweilige Tarifvertrag fristgerecht gekündigt, ein Verhandlungstermin vereinbart, die Forderungen gestellt und im Idealfall nahtlos neu abgeschlossen.
Laut Satzung § 8.3a setzt der Verband medizinischer Fachberufe einen Tarifausschuss ein. In diesem Ausschuss beraten die Mitglieder u.a. darüber, welcher Tarifvertrag wann gekündigt und welche Forderungen mindestens gestellt werden sollten. Über die Kündigungen wird letztlich im erweiterten Bundesvorstand entschieden.
Oftmals sind mit den Tarifpartnern im Vorfeld der Verhandlungen sondierende Gespräche notwendig. An den Vorgesprächen und Verhandlungen nehmen neben der Ressortleiterin für Tarifpolitik in der Regel die Verbandsjuristin und Mitglieder des erweiterten Bundesvorstandes sowie ehrenamtlich aktive Kolleginnen teil.
Zur Vorbereitung der Verhandlungen sind außerdem weitere Maßnahmen notwendig: Es muss recherchiert, sondiert, verglichen und diskutiert werden, um die Forderungen mit greifenden Argumenten zu unterfüttern. Der Lohn der Arbeit ist dann der Abschluss eines neuen Tarifvertrages.
Weitere Informationen zu diesem Thema liefert unser Tarife-ABC mit vielen Stichworten:
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A: Von "Allgemeinverbindlichkeit" bis "Auszubildende"
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B: Von "betriebliche Altersvorsorge" bis "Betriebsverfassungsgesetz"
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E: Von "Effektivlohn" bis "Erklärungsfrist"
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F/G: Von "Firmentarifvertrag" bis "Günstigkeitsprinzip"
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K: Von "Kaufkraft" bis "Kurzarbeit"
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L: Von "Laufzeit" bis "Lohnnebenkosten"
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M/P: Von "Manteltarifvertrag" bis "pauschale Lohnerhöhung"
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S: Von "Scheitern der Verhandlung" bis "Streikrichtlinien"
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T/V: Von "Tarifausschuss" bis "Vergütungstarifvertrag"
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