Wer kann sich an die Rechtsabteilung wenden?

An die Rechtsabteilung des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. können sich alle Mitglieder vom ersten Tag der Mitgliedschaft wenden, unabhängig davon, welchen Status sie haben, also z.B. Azubis, Angestellte, Arbeitslose, Mitarbeiterinnen in der Elternzeit oder im Mutterschutz, Rentner, etc.

Aufgrund der Satzung und des Rechtsberatungsgesetzes haben nur Mitglieder des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. diesen Anspruch. Es ist der Rechtsabteilung nicht möglich, Nichtmitglieder zu beraten. Da die Rechtsabteilung aus den Mitgliedsbeiträgen finanziert wird, ist das auch eine Frage der Fairness gegenüber den zahlenden Mitgliedern.

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