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Verband lehnt Referentenentwurf zum BEEG ab
Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. hat zur Anhörung des Referentenentwurfs für einen Beitrag zum Haushaltbegleitgesetz betreffend das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BBEG) Stellung bezogen und den Entwurf insgesamt aus folgenden Gründen abgelehnt:
- Die geplanten Einsparungen betreffen nur Menschen, die entweder bereits am Existenzminimum leben oder täglich darum kämpfen müssen, nicht dahin abzurutschen.
- Während dessen müssen Besserverdienende keine Kürzungen hinnehmen. Die Obergrenze von 1.800 Euro Elterngeld bleibt für sie erhalten. Auch Frauen bzw. Männer, die nicht berufstätig sind und keine Sozialleistungen beziehen, erhalten nach altem wie neuem Gesetz den Mindestbetrag des Elterngeldes in Höhe von 300 Euro.
- Dem Argument, stärkere Anreize zu schaffen, eine Arbeit aufzunehmen, muss entgegengehalten werden, dass weder ausreichend Arbeitsplätze noch bezahlbare Betreuungsplätze für Kinder zur Verfügung stehen.
- Seit einigen Jahren wird eine Zunahme prekärer Beschäftigungsverhältnisse beobachtet. Die finanzielle Unsicherheit von Teilzeit- oder befristeter Beschäftigung ist keine Grundlage, eine Familie zu gründen bzw. Kinder in die Welt zu setzen. Der vorliegende Referentenentwurf verstärkt diese Entwicklung.
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