2008 Der Verband gibt sich auf seiner Bundeshauptversammlung eine Berufsordnung.
2006 Die neue Verordnung zur Berufsausbildung tritt am 1.8.2006 in Kraft. Hiermit kommt es nach der Novellierung der Ausbildungsinhalte auch zu einer neuen Berufsbezeichnung Tiermedizinische Fachangestellte/ Tiermedizinischer Fachangestellter.
1991 Ab diesem Jahr wird auch in den neuen Bundesländern nach der Ausbildungsverordnung von 1986 ausgebildet.
1986 Die Verordnung zur Berufsausbildung zum/zur Tierarzthelfer/-in tritt in Kraft. Somit erfolgt die Ausbildung bundeseinheitlich in 3 Jahren.
1971 Die Bayerische Landestierärztekammer erlässt Richtlinien zur Ausbildung und Prüfung von Tierarzthelfer/-innen.
1969 Nach dem Inkrafttreten des Berufsbildungsgesetzes 1969 wird der Beruf des/der Arzthelfer/-in in das duale System überführt.
1965 Durch die Fortschritte in der veterinärmedizinischen Praxis werden nun verstärkt Arzthelfer/-innen in den Tierarztpraxen eingesetzt.
Nach 1945 Es entwickelt sich zunehmend ein Bedarf in den Tierarztpraxen an Kräften, die fachspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten besitzen. Dies wurde durch Anlernen in der Tierarztpraxis umgesetzt.
Vor 1945 Den Tierärzten und Tierärztinnen stehen Tierbesitzer als Helfer zur Seite.