Geschichte

  • 2008
    Der Verband gibt sich auf seiner Bundeshauptversammlung eine Berufsordnung.
  • 2006
    Die neue Verordnung zur Berufsausbildung tritt am 1.8.2006 in Kraft. Hiermit kommt es nach der Novellierung der Ausbildungsinhalte auch zu einer neuen Berufsbezeichnung Tiermedizinische Fachangestellte/ Tiermedizinischer Fachangestellter.
  • 1991
    Ab diesem Jahr wird auch in den neuen Bundesländern nach der Ausbildungsverordnung von 1986 ausgebildet.
  • 1986
    Die Verordnung zur Berufsausbildung zum/zur Tierarzthelfer/-in tritt in Kraft. Somit erfolgt die Ausbildung bundeseinheitlich in 3 Jahren.
  • 1971
    Die Bayerische Landestierärztekammer erlässt Richtlinien zur Ausbildung und Prüfung von Tierarzthelfer/-innen.
  • 1969
    Nach dem Inkrafttreten des Berufsbildungsgesetzes 1969 wird der Beruf des/der Arzthelfer/-in in das duale System überführt.
  • 1965
    Durch die Fortschritte in der veterinärmedizinischen Praxis werden nun verstärkt Arzthelfer/-innen in den Tierarztpraxen eingesetzt.
  • Nach 1945
    Es entwickelt sich zunehmend ein Bedarf in den Tierarztpraxen an Kräften, die fachspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten besitzen. Dies wurde durch Anlernen in der Tierarztpraxis umgesetzt.
  • Vor 1945
    Den Tierärzten und Tierärztinnen stehen Tierbesitzer als Helfer zur Seite.

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