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06.04.2010
Bald Handelsverbot für Robbenerzeugnisse
Ab August 2010 gilt in Europa ein weitgehendes Handelsverbot für Robbenerzeugnisse. Laut Angaben des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat sich Deutschland "auf EU-Ebene engagiert für dieses Verbot eingesetzt", so Bundesministerin Ilse Aigner in Berlin.
Ein Gesetzentwurf ihres Ministeriums wurde vom Bundeskabinett bereits beschlossen. Mit dem europaweiten Handelsverbot im August sollten damit auch die nationalen Durchführungsbestimmungen in Kraft treten. Sie regeln u.a. die Frage, welche Behörden für den Vollzug zuständig sind und schaffen die Voraussetzungen für die Verhängung von Sanktionen auf nationaler Ebene.
Der Gesetzentwurf wird noch von Bundesrat und Bundestag beraten. Der Deutsche Bundestag hatte sich in der Vergangenheit bereits mehrfach für ein entsprechendes Handelsverbot ausgesprochen.