19.04.2010

Dokumentation von ND-Impfungen

Unterschleißheim (aho) – Der Internetdienst www.animal-health-online.de weist darauf hin, dass die Impfung gegen die Newcastle Krankheit (Atypische Geflügelpest, Newcastle Disease, ND) für alle Hühner und Truthühner ab der Haltung von einem Tier gesetzlich vorgeschrieben ist (Geflügelpest-VO vom 20.12.2005).

Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine kommerzielle oder Hobby-Haltung handelt. Für die Impfung stehen mehrere Lebendimpfstoffe zur Verfügung, die entweder als Augen- oder Nasentropf, Spray oder Trinkwasser verabreicht und nach spätestens drei Monaten nachgeimpft werden müssen.

Daneben gibt es Inaktivatimpfstoffe zur subkutanen oder intramuskulären Injektion mit einer Immunitätsdauer nach entsprechender Lebendvorimpfung von einem Jahr. Der Impfstoffhersteller Intervet mit Sitz in Unterschleißheim stellt zur Vereinfachung der Dokumentation eine PDF-Impfbescheinigung zur Verfügung, welche im Computer ausgefüllt und dann ausgedruckt werden kann.

Es gibt keine Behandlungsmöglichkeiten gegen die ND. Der einzige verlässliche Schutz ist die regelmäßige Impfung.

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