07.07.2010

Dänemark hat Hundegesetz verschärft

Seit dem 1. Juli 2010 gilt in Dänemark ein verschärftes Hundegesetz. Das bestätigte auf Anfrage die dänische Botschaft in Berlin. Mit dem veränderten Gesetz wird die Haltung, Zucht und Einfuhr von folgenden 13 Hunderassen in Dänemark verboten:

1) Pitbull Terrier
2) Tosa Inu
3) Amerikanischer Staffordshire Terrier
4) Fila Brasileiro
5) Dogo Argentino
6) Amerikanische Bulldogge
7) Boerboel
8) Kangal
9) Zentralasiatischer Ovtcharka
10) Kaukasischer Ovtcharka
11) Südrussischer Ovtcharka
12) Tornjak
13) Sarplaninac

Das Verbot gilt für Hunde dieser Rassen und ihre Kreuzungen, die nach dem 17. März 2010 angeschafft wurden bzw. werden. Es obliegt dem Halter des Hundes, die Rasse oder den Typ zu dokumentieren, ebenso den Zeitpunkt der Anschaffung. Die neuen Regeln gelten auch für Touristen, die ihre Tiere nach Dänemark einführen.

Personen, die Hunde der betreffenden Rassen vor dem 17. März 2010 angeschafft haben, müssen den Hund auf Straßen, Wegen, Fußwegen und Plätzen an einer maximal 2 m langen Leine führen. Der Hund muss einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen.

Laut eigenen Angaben hat die dänische Botschaft von deutschen Hundebesitzern zahlreiche Fragen und kritische Anmerkungen dazu erhalten und die "zentralen Kritikpunkte dem dänischen Justizministerium" weitergeleitet.

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