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09.07.2010
Vor problematischen Reisesouvenirs gewarnt
Mit einer gemeinsamen Aktion am Flughafen Berlin-Tegel haben das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und der deutsche Zoll zu Beginn der Hauptreisezeit auf problematische Reisesouvenirs hingewiesen. Jedes Jahr werden vom deutschen Zoll im Auftrag des BfN große Mengen dieser „Reisemitbringsel“ festgestellt und beschlagnahmt. Insgesamt wurden 2007 mehr als 17.000, 2008 mehr als 21.000 und 2009 mehr als 39.000 Exemplare von der deutschen Zollverwaltung eingezogen, weil sie von geschützten Tieren oder Pflanzen stammen.
„Zur Erinnerung an einen schönen Urlaub bringen viele Touristen Souvenirs mit nach Hause. Leider handelt es sich bei diesen Mitbringseln häufig um Produkte oder Gegenstände, die aus geschützten Tieren oder Pflanzen hergestellt wurden. Gerade in den beliebtesten Urlaubsregionen existiert weltweit die höchste Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten, darunter auch eine große Menge an Arten, die den internationalen Artenschutzbestimmungen unterliegen,“ erklärte BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel in Berlin.
Weltweit sind etwa 8.000 Tier- und 40.000 Pflanzenarten gefährdet oder unmittelbar vom Aussterben bedroht. Einer der Gründe hierfür ist neben dem Verlust von Lebensräumen auch der starke Zuwachs im Ferntourismus. Zu den Reisemitbringseln, die der Zoll in Deutschland beschlagnahmt, gehören Korallen, Riesenmuscheln, Orchideen, Elfenbeinschnitzereien oder Lederwaren aus Schlangenleder. In der Mehrzahl der Fälle missachten die Urlauber die Bestimmungen des internationalen Artenschutzrechts nicht aus Vorsatz, sondern aus Unkenntnis oder Ignoranz.
„Aufklärung und Information stehen für uns als zuständiges Amt deshalb auch vor einer Strafe oder Geldbuße. Denn einen schönen Urlaub sollte man sich bei der Rückkehr nicht durch eine saftige Geldstrafe für unerlaubte Mitbringsel verderben lassen“, so BfN-Präsidentin Jessel. Sie rät daher allen Touristen, sich vor einem Kauf im Internetangebot des BfN zu informieren. Mit TUI hat das BfN zudem eine handliche Artenschutzinfo erarbeitet, die den Reiseunterlagen am Ankunftsort beigefügt wird, sowie kurze Filmspots erstellt, die für die Reisenden im Flugzeug bei der Ankunft eingeblendet werden und auf problematische Souvenirs hinweisen.
Hintergrundinformation:
Seit vielen Jahren wird diskutiert, wie der weltweite Artenschwund gestoppt werden kann. Es ist unstrittig, dass mehrere Faktoren für diesen Artenschwund verantwortlich sind. Neben dem vom Menschen ausgelösten Verlust an Lebensräumen für Tiere und Pflanzen hat auch der weltweite Handel mit geschützten Arten erheblich dazu beigetragen. Dies hat die internationale Staatengemeinschaft bereits vor mehr als 35 Jahren in den 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts erkannt und das Washingtoner Artenschutzübereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, kurz CITES, beschlossen.
CITES ist in Deutschland am 20.6.1976 in Kraft getreten und regelt den grenzüberschreitenden Transport von geschützten Tieren und Pflanzen sowie aus ihnen gewonnenen Teilen und Erzeugnissen, unabhängig davon, ob dieser Transport zu kommerziellen Zwecken oder zu rein privaten Zwecken erfolgt. Neben einem kontrollierten legalen Handel findet auch ein sehr umfangreicher illegaler Handel statt.
Touristen stellen neben den Sammlern und den echten Schmugglern eine der drei Tätergruppen dar, die für den nicht legalen Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen. Sie bringen geschützte Exemplare wissentlich oder aus Unkenntnis, Dummheit oder Ignoranz als Andenken aus dem Urlaub mit. Dabei haben sie meist nur wenige Exemplare in ihrem Gepäck dabei.
Mehr Informationen bietet der deutsche Zoll gemeinsam mit dem Bundesamt für Naturschutz unter
www.artenschutz-online.de an.
Quelle: Pressemitteilung des BfN