17.08.2011

Wie weit muss die Risikoaufklärung bei Blutentnahme gehen?

Wie weit geht die ärztliche Aufklärungspflicht? Ein Landgericht hat Ärzte kürzlich entlastet und klare Regeln für Routinemaßnahmen genannt (Landgericht Heidelberg, Az.:4 O 95/08).

Dem Medizinrechtler wird oft vorgeworfen, die Anforderungen an ärztliche Aufklärung und Dokumentation seien überzogene, praxisferne Erfindungen der Juristen. In der Rechtsprechung zeigt sich seit langem, dass dies nicht so ist. Ganz im Gegenteil, es wird eher Rechtssicherheit für praxisnahe Lösungen geschaffen.
Ein umfassender und informativer Beitrag zum aktuellen Urteil ist in der Ärzte Zeitung, Ausgabe 17.08.2011, erschienen.

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